Förderrichtlinien

1.  Die Walther Blohm Stiftung fördert begabten Nachwuchs, der sich  vornehmlich der Luft- und Raumfahrt widmet, durch die Gewährung von Beihilfen 

·         zum Studium an Technischen Hochschulen und Fachhochschulen

·         zur Weiterbildung von jungen Ingenieuren

·         für Doktoranden  

·         zu Studienreisen und vergleichbaren Maßnahmen, die zweifelsfrei der fachlichen Weiterbildung dienen 

·         zur Durchführung von technischen Projekten im Kontext universitärer Gruppen.

      

2.  Von den geförderten Personen wird erwartet:

·         Nachweisbare Konzentration auf das Gebiet der Luft- und Raumfahrt

·         gute Studienleistungen

·         ein realistischer Zeitplan für Studium, Promotion o.ä.

·         Ggf. eine überzeugende Darstellung des besonderen Nutzens einer beabsichtigten Studienreise, einer besonderen Ausbildungsmaßnahme o.ä.

·         Eine glaubhafte Darstellung des Förderbedarfs.

 

3.  Von geförderten Gruppen wird erwartet:

·         Projektarbeit auf dem Gebiet der Luft- und Raumfahrt

·         Nachweis der Kontinuität der Gruppe

·         Glaubhafte Darstellung der erfolgreichen Arbeit der Gruppe

·         Darstellung des besonderen Nutzens einer Studienreise, des fortschrittlichen Charakters eines technischen Projektes o.ä.

·         Überzeugende Darstellung des Förderbedarfs

4.   Für den Förderantrag gibt es Antragsformulare. Die Ergänzung durch geeignete Unterlagen im Sinne der oben geäußerten

      Erwartungen wird empfohlen.

5.   Über die Gewährung einer Zuwendung entscheidet der Vorstand der Stiftung nach Maßgabe der Satzung und im Rahmen der

      verfügbaren Mittel.

6.  Die Zuwendung an die geförderten Leistungsempfänger kann als zinslose rückzahlbare oder als nicht rückzahlbare

     Unterstützung gewährt werden. Sie kann in einer einmaligen Zahlung bestehen oder in regelmäßigen Zahlungen über einen

     definierten Zeitraum.

7.  Der Förderungsempfänger verpflichtet sich mit Annahme der Förderung, der Stiftung in angemessenen Zeitabständen über den

     erreichten Fortschritt (bei Studium, Promotion, Projekt usf.) zu berichten und insbesondere den erreichten Studienabschluss usf. zu

     dokumentieren.

8.  Der Förderungsempfänger verpflichtet sich mit Annahme der Förderung, der Stiftung eine wesentliche Änderung der 

     wirtschaftlichen Voraussetzungen (Förderbedürftigkeit) mitzuteilen. Sofern die Förderbedürftigkeit und damit die

     Geschäftsgrundlage der Förderung entfallen ist, kann die Stiftung ihre Leistungen auch schon vor Ablauf des ursprünglich

     zugesagten Förderzeitraumes einstellen.

 

 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Vorstandsvorsitzenden der Walther Blohm Stiftung:

                                        Dr. Wolfgang Wohlers
                                        Airbus Deutschland GmbH
                                        Abteilung EDSASO
                                        Kreetslag 10
                                        21129 HAMBURG
                                        E-Mail: wolfgang.wohlers@airbus.com
                                        Tel.: +49 (40) 743 86267

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