Förderrichtlinien
1. Die Walther Blohm Stiftung fördert
begabten Nachwuchs, der sich vornehmlich der Luft- und Raumfahrt
widmet, durch die Gewährung von Beihilfen
·
zum Studium an
Technischen Hochschulen und Fachhochschulen
·
zur
Weiterbildung von jungen Ingenieuren
·
für Doktoranden
·
zu
Studienreisen und vergleichbaren Maßnahmen, die zweifelsfrei der fachlichen
Weiterbildung dienen
· zur Durchführung von technischen Projekten im Kontext universitärer Gruppen.
2. Von den geförderten Personen wird
erwartet:
·
Nachweisbare
Konzentration auf das Gebiet der Luft- und Raumfahrt
·
gute
Studienleistungen
·
ein
realistischer Zeitplan für Studium, Promotion o.ä.
·
Ggf. eine
überzeugende Darstellung des besonderen Nutzens einer beabsichtigten
Studienreise, einer besonderen Ausbildungsmaßnahme o.ä.
·
Eine glaubhafte
Darstellung des Förderbedarfs.
3. Von geförderten Gruppen wird
erwartet:
·
Projektarbeit
auf dem Gebiet der Luft- und Raumfahrt
·
Nachweis der
Kontinuität der Gruppe
·
Glaubhafte
Darstellung der erfolgreichen Arbeit der Gruppe
·
Darstellung des
besonderen Nutzens einer Studienreise, des fortschrittlichen Charakters eines
technischen Projektes o.ä.
·
Überzeugende
Darstellung des Förderbedarfs
4. Für den Förderantrag gibt es Antragsformulare.
Die Ergänzung durch geeignete Unterlagen im Sinne der oben geäußerten
Erwartungen wird
empfohlen.
5. Über die Gewährung einer Zuwendung
entscheidet der Vorstand der Stiftung nach Maßgabe der Satzung und im Rahmen
der
verfügbaren Mittel.
6. Die Zuwendung an die geförderten
Leistungsempfänger kann als zinslose rückzahlbare oder als nicht
rückzahlbare
Unterstützung gewährt werden. Sie kann in einer einmaligen
Zahlung bestehen oder in regelmäßigen Zahlungen über einen
definierten Zeitraum.
7. Der Förderungsempfänger verpflichtet
sich mit Annahme der Förderung, der Stiftung in angemessenen Zeitabständen
über den
erreichten Fortschritt (bei
Studium, Promotion, Projekt usf.) zu berichten und insbesondere den erreichten
Studienabschluss usf. zu
dokumentieren.
8. Der Förderungsempfänger verpflichtet
sich mit Annahme der Förderung, der Stiftung eine wesentliche Änderung der
wirtschaftlichen
Voraussetzungen (Förderbedürftigkeit) mitzuteilen. Sofern die
Förderbedürftigkeit und damit die
Geschäftsgrundlage der
Förderung entfallen ist, kann die Stiftung ihre Leistungen auch schon vor
Ablauf des ursprünglich
zugesagten Förderzeitraumes
einstellen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Vorstandsvorsitzenden der Walther Blohm Stiftung:
Dr. Wolfgang Wohlers
Airbus Deutschland GmbH
Abteilung EDSASO
Kreetslag 10
21129 HAMBURG
E-Mail: wolfgang.wohlers@airbus.com
Tel.: +49 (40) 743 86267