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Förderung

Die Walther Blohm Stiftung fördert begabten Nachwuchs aus dem Bereich Luft- und Raumfahrt durch die Gewährung von Beihilfen

  • zur Weiterbildung von jungen Ingenieuren
  • für Doktoranden
  • zu Auslandsaufenthalten, Studienreisen und vergleichbaren Maßnahmen, die zweifelsfrei der fachlichen Weiterbildung dienen
  • zur Durchführung von technischen Projekten im Kontext universitärer Gruppen.

Kriterien für eine Förderung durch die Walther Blohm Stiftung sind

  • gute bis sehr gute Studienleistungen
  • zügiges Studium
  • außeruniversitäres Engagement
  • keine Förderung des Studiums im Allgemeinen.

Von den geförderten Personen erwarten wir

  • die nachweisbare Konzentration auf das Gebiet der Luft- und Raumfahrt
  • einen realistischen Zeitplan für das beantragte Vorhaben
  • ggf. eine überzeugende Darstellung des besonderen Nutzens einer beabsichtigten Studienreise, einer besonderen Ausbildungsmaßnahme o.ä.
  • eine glaubhafte Darstellung des Förderbedarfs.

Von geförderten Gruppen erwarten wir

  • Projektarbeit auf dem Gebiet der Luft- und Raumfahrt
  • einen Nachweis über die Kontinuität der Gruppe
  • eine glaubhafte Darstellung der erfolgreichen Arbeit der Gruppe
  • die Darstellung des besonderen Nutzens einer Studienreise, des fortschrittlichen Charakters eines technischen Projektes o.ä.
  • eine überzeugende Darstellung des Förderbedarfs.

Für den Förderantrag stehen nachfolgend die Antragsformulare für Sie bereit. Wir empfehlen Ihnen darüber hinaus die Ergänzung durch geeignete Unterlagen im Sinne der oben aufgeführten Förderkriterien.

Über die Gewährung einer Zuwendung entscheidet der Vorstand der Stiftung nach Maßgabe der Satzung und im Rahmen der verfügbaren Mittel.

Die Zuwendung an die geförderten Leistungsempfänger kann als zinslose, rückzahlbare oder als nicht rückzahlbare Unterstützung gewährt werden. Sie kann in einer einmaligen Zahlung bestehen oder – in Ausnahmefällen – in regelmäßigen Zahlungen über einen definierten Zeitraum.

Ihre Entwicklung liegt uns am Herzen: Der Förderungsempfänger verpflichtet sich mit Annahme der Förderung, der Stiftung in angemessenen Zeitabständen über den erreichten Fortschritt (bei Studium, Promotion, Projekt usw.) zu berichten und insbesondere den erreichten Studienabschluss usw. zu dokumentieren.

Der Förderungsempfänger verpflichtet sich zudem mit Annahme der Förderung, der Stiftung eine wesentliche Änderung der wirtschaftlichen Voraussetzungen (Förderbedürftigkeit) mitzuteilen. Sofern die Förderbedürftigkeit und damit die Geschäftsgrundlage der Förderung entfallen sind, kann die Stiftung ihre Leistungen auch schon vor Ablauf des ursprünglich zugesagten Förderzeitraumes einstellen.

Hier geht es zum Antragsformular.

Bei Fragen steht Ihnen der Vorstandsvorsitzende der Walther Blohm Stiftung gern zur Verfügung:

Thorsten Link
Airbus Operations GmbH
Abteilung 1PGA4, Haus 51
Kreetslag 10
21129 HAMBURG
E-Mail: antraege[at]walther-blohm-stiftung[dot]de